Samstag, 30. Juni 2012

GEMA vs. Youtube Der Verlauf

nachdem wir im erten Teil des Blogs mehr oder weniger den Ursprung des Konfliktes betrachtet haben kommen wir jetzt zum Verlauf.

Wie zuvor schon erwähnt scheiterten die Gespräche für einen neuen Vertrag an den unterschiedlichen Vorstellungen. So soll die GEMA unbestätigten Gerüchten nach 12 Cent pro Videoabruf gefordert haben, was bei Youtube auf Ablehnung traf. Nachdem es zu keiner schnellen Einigung kam sperrte Youtube die von der GEMA geforderten Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik.






So sahen dann die Videos mit "offensichtlich" geschützter Musik aus."Offensichtlich" aus dem Grund, da Youtube diese Sperrung nicht sehr sorgfältig durchführte und somit viele Videos, die eigentlich noch hätten gesperrt werden müssen zu sehen waren.
Das merkte auch die GEMA und forderte von Youtube einen Wortfilter einzubauen, der dann anhand einer Videobeschreibung dieses dann gegebenfalls sperren würde.
Youtube weigerte sich jedoch, mit der Begründung das dieser Wortfilter zu fehleranfällig sei und auch womöglich legale Videos sperren würde.
Als sich beide Parteien auchin diesem Punkt nicht einigen konnten entschloss die GEMA vor das Landgericht Hamburg zu gehen.
Über diesen Schritt war Youtube nicht erfreut und änderte das oben gesehene Bild.



Mit der Änderung wollte Youtube erreichen, dass der Zorn der Nutzer auf die Verwertungs gesellschaft gelenkt wird.



Lange tat sich dann nichts auf beiden Seiten, bis es dann im April 2012 zum Urteil des Landgerichts Hamburg kam. Dieses gab der Gema in weiten Teilen recht und beschloss das Youtube 7 von den 12 geforderten Musiktiteln löschen muss. Außerdem sollte Youtube sein Schutzsystem für die Identifizierung von geschützter Musik verbessern. Jedoch ist Youtube in den Augen des Landgerichts nicht verpflichtet jedes neu hochgeladene Video zu überprüfen.
Beide Parteien waren nicht mit dem Urteil zufrieden und haben dann im Mai Berufung eingelegt.
Auf das Ergebniss der Berufung beider Seiten wird noch gewartet

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