Samstag, 30. Juni 2012

GEMA vs. Youtube Der Verlauf

nachdem wir im erten Teil des Blogs mehr oder weniger den Ursprung des Konfliktes betrachtet haben kommen wir jetzt zum Verlauf.

Wie zuvor schon erwähnt scheiterten die Gespräche für einen neuen Vertrag an den unterschiedlichen Vorstellungen. So soll die GEMA unbestätigten Gerüchten nach 12 Cent pro Videoabruf gefordert haben, was bei Youtube auf Ablehnung traf. Nachdem es zu keiner schnellen Einigung kam sperrte Youtube die von der GEMA geforderten Videos mit urheberrechtlich geschützter Musik.






So sahen dann die Videos mit "offensichtlich" geschützter Musik aus."Offensichtlich" aus dem Grund, da Youtube diese Sperrung nicht sehr sorgfältig durchführte und somit viele Videos, die eigentlich noch hätten gesperrt werden müssen zu sehen waren.
Das merkte auch die GEMA und forderte von Youtube einen Wortfilter einzubauen, der dann anhand einer Videobeschreibung dieses dann gegebenfalls sperren würde.
Youtube weigerte sich jedoch, mit der Begründung das dieser Wortfilter zu fehleranfällig sei und auch womöglich legale Videos sperren würde.
Als sich beide Parteien auchin diesem Punkt nicht einigen konnten entschloss die GEMA vor das Landgericht Hamburg zu gehen.
Über diesen Schritt war Youtube nicht erfreut und änderte das oben gesehene Bild.



Mit der Änderung wollte Youtube erreichen, dass der Zorn der Nutzer auf die Verwertungs gesellschaft gelenkt wird.



Lange tat sich dann nichts auf beiden Seiten, bis es dann im April 2012 zum Urteil des Landgerichts Hamburg kam. Dieses gab der Gema in weiten Teilen recht und beschloss das Youtube 7 von den 12 geforderten Musiktiteln löschen muss. Außerdem sollte Youtube sein Schutzsystem für die Identifizierung von geschützter Musik verbessern. Jedoch ist Youtube in den Augen des Landgerichts nicht verpflichtet jedes neu hochgeladene Video zu überprüfen.
Beide Parteien waren nicht mit dem Urteil zufrieden und haben dann im Mai Berufung eingelegt.
Auf das Ergebniss der Berufung beider Seiten wird noch gewartet

Dienstag, 26. Juni 2012

The Beginning

GEMA vs. Youtube Der Anfang


Dieses Bild ist wohl vielen Menschen bekannt, doch wie kam es eigentlich dazu, dass ein großer Anteil von urheberrechtlich geschützter Musik auf Youtube gesperrt wurde.  Um die Ursache zu erklären ist es nötig die beiden Unternehmen näher zu betrachten.


 Bei Youtube handelt es sich um ein Internet-Videoportal der Google Inc.. Auf dem Portal findet man Film- und Fernsehausschnitte, Musikvideos und auch selbstgedrehte Filme.
Das einzigartige Konzept von hochladen, bewerten und kommentieren von Videodateien führte dazu, dass Youtube schnell zum größten Unternehmen seiner Art anwuchs. Die rasch anwachsende Popularität ermöglichte Youtube ein Partnerprogramm zu starten, bei dem kurze Werbespots vor den eigentlichen Videos von bestimmten Partnern abgespielt wurden.
Die steigende Popularität sorgte aber auch für einen Anstieg des Uploads von urherberrechtlich geschützten Material.


Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte oder auch GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland die Urherberrechte der Komponisten, Textdichter und Verlegern von Musikwerken vertritt.
Sie tut dies, indem sie für öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützter Musik lizensiert. Die Vergütung hieraus werden dann an die Hersteller verteilt.
Diese Lizensierung gilt auch im Internet, wo dann der Inhalteanbieter (Content Provider) zahlen muss.




Da die beiden Unternehmen jetzt mehr oder weniger beschrieben sind können wir uns wieder der eigentlichen Ursache widmen.

Da sich wie vorher schon erwähnt auch urheberrechtlich geschützte Musik auf Youtube befinden sieht die GEMA das Unternehmen als einen Content Provider an.
Wie auch  andere Content Provider(itunes/musicload/napster/etc.) soll auch Youtube eine pauschale Geldsumme bezahlen. Diese Geldsumme wurde in einem Vertrag von November 2007 geregelt. Nach dem Auslaufen Ende März 2009 entfachte ein Streit zwischen beiden Parteien.
Die Verlängerung des Vertrags gestaltete sich als sehr schwierig, da sich die GEMA nicht mehr mit einer pauschalen Geldsumme befriedigte, sondern Einblick in die Nutzungsstatistiken vorderte. Youtube sollte dadurch für jeden klick eines Musikstückes Geld bezahlen.
Diese Forderung lehnte Youtube ab und so kam es zum langen Streit der beiden Seiten.